Zuschüsse zu den Teilnahmekosten

Die ITF hat für die Unterstützung von ihr angeschlossenen Gewerkschaften, die keine ausreichenden Mittel für die Teilnahme am Kongress haben, ein Budget bereitgestellt. Der ITF-Vorstand hat die Gewährung von Teilnahmezuschüssen an bestimmte Bedingungen geknüpft und dem ITF-Generalsekretär die Verantwortung für ihre Bewilligung übertragen. 

Laut Artikel IV, Abs. (17) der ITF-Satzungen leistet die ITF keine Beiträge zu den Teilnahmekosten einer Kongressdelegation, es sei denn, der Vorstand beschließt in Sonderfällen abweichend. Der Kongress ist das wichtigste demokratische Gremium der ITF. Die ITF strebt an, dass die Teilnahme am Kongress, sowohl in regionaler als auch in sektoraler Hinsicht, ihre Mitgliedschaft widerspiegelt. 

Der Kongress ist die einzige ITF-Veranstaltung, bei der für alle beitragszahlenden Mitglieder ein Recht auf Teilnahme besteht. Viele ITF-Mitgliedsorganisationen verfügen allerdings nicht über die erforderlichen Mittel, sodass der Vorstand traditionell einen Teil des gesamten Kongressetats für die Unterstützung von Delegierten zurückstellt.

Kriterien

Für diesen Fall hat der Vorstand die Gewährung von Teilnahmezuschüssen an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Die betreffende Gewerkschaft sollte sich mit der Zahlung ihrer Mitgliedsbeiträge nicht im Rückstand befinden. Das bedeutet, dass sie entweder (1) alle geschuldeten Beiträge (bis einschließlich Ende 2018) bis spätestens 31. März 2018 gezahlt hat, oder (2) mit der Prüfungsgruppe zu Fragen der Mitgliedschaft einen Zahlungsplan vereinbart, bereits die erste Rate gezahlt und die sonstigen Anforderungen des Zahlungsplans erfüllt hat. 
  • Die Gewerkschaften sollten möglichst einen Teil der anfallenden Kosten selbst tragen. 
  • Priorität haben nur diejenigen Gewerkschaften, die nicht einmal die Teilnahmekosten für ein/e einzige/n Delegierte/n finanzieren können. 
  • Falls mehr als eine Gewerkschaft eines Landes Unterstützung beantragt, sollten die betreffenden Gewerkschaften zunächst die Möglichkeit prüfen, gemeinsam eine/n Delegierte/n zu entsenden, der/dem dann das Stimmrecht nicht nur für die eigene, sondern auch für die übrigen von ihr/ihm vertretenen Gewerkschaften übertragen wird (vergl. Artikel IV, Abs. (7) der ITF-Satzungen). 
  • 20 Prozent des Etats zur Unterstützung der Kongressteilnahme soll für weibliche Delegierte zurückgestellt werden; 
  • Gewerkschaften und/oder Einzelpersonen, die bei wichtigen ITF-Kampagnen und -Projekten eine maßgebliche Rolle spielten, können bevorzugt behandelt werden.
  • Für die Förderung der Teilnahme junger bzw. weiblicher Beschäftigter oder von Delegierten aus der gastgebenden Region, die andernfalls nicht teilnehmen könnten, sollen eventuell Ausnahmen gelten. 

Antragsfrist

Falls eure Gewerkschaft einen Zuschuss zu den Teilnahmekosten beantragen möchte, füllt bitte das Online-Anmeldeformular bis spätestens Freitag, den 13. April 2018 aus, damit wir den Antrag prüfen können.

Finanzielle Unterstützung zwischen Mitgliedsorganisationen

ITF-Gewerkschaften, die über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen, können die Teilnahme anderer Gewerkschaften finanziell unterstützen oder einen Beitrag in den für finanzielle Unterstützung bereitgestellten Fonds leisten. Gewerkschaften, die dies wünschen, werden gebeten, dies dem Generalsekretär per E-Mail an meetings@itf.org.uk bis spätestens Freitag, 6. April 2018 mitzuteilen.