Vertretung

Die ITF ermittelt die Anzahl von Delegierten, die eure Gewerkschaft zum Kongress entsenden darf, auf der Grundlage der Anzahl von Mitgliedern, die eure Gewerkschaft im Rahmen der ITF-Mitgliedererhebung für das Jahr 2018 angegeben hat und für die sie Beiträge entrichtet.

Bei weiteren Fragen sendet eine E-Mail an affiliation@itf.org.uk.

Anzahl der Kongressdelegierten

Die ITF-Satzungen sehen für die Ermittlung der Anzahl von Kongressdelegierten, auf die eine angeschlossene Organisation Anspruch hat, folgende Regelung vor:

Beitragszahlende MitgliedschaftDelegierte
bis zu 5.0001
5.001 bis 10.0002
10.001 bis 20.0003
20.001 bis 30.0004
30.001 bis 40.0005
40.001 bis 50.0006
50.001 bis 75.0007
75.001 bis 100.0008
100.001 bis 125.0009
125.001 bis 150.00010
150.001 bis 175.00011
175.001 bis 200.00012
Beitragszahlende MitgliedschaftDelegierte
200.001 bis 250.00013
250.001 bis 300.00014
300.001 bis 350.00015
350.001 bis 400.00016
400.001 bis 450.00017
450.001 bis 500.00018
500.001 bis 600.00019
600.001 bis 700.00020
700.001 bis 800.00021
800.001 bis 900.00022
900,001 und darüber23

Eine angeschlossene Organisation kann ihrer Delegation eine angemessene Anzahl von Berater/innen beigeben, vorausgesetzt, dass diese Berater/innen Mitglieder der betreffenden Organisation sind oder ihr nahe stehen.

Weibliche Delegierte

Gemäß ITF-Satzungen müssen die angeschlossenen Gewerkschaften gewährleisten, dass die Anzahl der weiblichen Delegierten mindestens ihrem proportionalen Anteil an der Gesamtmitgliederzahl der Gewerkschaft entspricht.  Jeder Delegation, die aus mindestens drei Personen besteht, muss mindestens ein weibliches Mitglied angehören.

Junge Delegierte

Ferner sollten die angeschlossenen Gewerkschaften laut ITF-Satzungen gewährleisten, dass die Anzahl der jungen Delegierten mindestens ihrem proportionalen Anteil an der Gesamtmitgliederzahl der Gewerkschaft entspricht. Dessen ungeachtet sollte jeder Delegation, die aus mehr als fünf Personen besteht, mindestens ein junges Mitglied angehören.

Stellvertretung

Vorausgesetzt, dass der Generalsekretär davon, wenn möglich mindestens vier Wochen vor Beginn des Kongresses, in Kenntnis gesetzt worden ist, kann eine angeschlossene Organisation die Delegation einer anderen Organisation beauftragen, sie auf dem Kongress zu vertreten; keine Delegation darf jedoch außer ihrer eigenen Organisation mehr als drei weitere Organisationen vertreten.

Bitte unterrichtet die ITF diesbezüglich per E-Mail an meetings@itf.org.uk.