Die ITF ermittelt die Anzahl von Delegierten, die eure Gewerkschaft zum Kongress entsenden darf, auf der Grundlage der Anzahl von Mitgliedern, die eure Gewerkschaft im Rahmen der ITF-Mitgliedererhebung für das Jahr 2018 angegeben hat und für die sie Beiträge entrichtet.
Bei weiteren Fragen sendet eine E-Mail an affiliation@itf.org.uk.
Anzahl der Kongressdelegierten
Die ITF-Satzungen sehen für die Ermittlung der Anzahl von Kongressdelegierten, auf die eine angeschlossene Organisation Anspruch hat, folgende Regelung vor:
Beitragszahlende Mitgliedschaft | Delegierte |
bis zu 5.000 | 1 |
5.001 bis 10.000 | 2 |
10.001 bis 20.000 | 3 |
20.001 bis 30.000 | 4 |
30.001 bis 40.000 | 5 |
40.001 bis 50.000 | 6 |
50.001 bis 75.000 | 7 |
75.001 bis 100.000 | 8 |
100.001 bis 125.000 | 9 |
125.001 bis 150.000 | 10 |
150.001 bis 175.000 | 11 |
175.001 bis 200.000 | 12 |
Beitragszahlende Mitgliedschaft | Delegierte |
200.001 bis 250.000 | 13 |
250.001 bis 300.000 | 14 |
300.001 bis 350.000 | 15 |
350.001 bis 400.000 | 16 |
400.001 bis 450.000 | 17 |
450.001 bis 500.000 | 18 |
500.001 bis 600.000 | 19 |
600.001 bis 700.000 | 20 |
700.001 bis 800.000 | 21 |
800.001 bis 900.000 | 22 |
900,001 und darüber | 23 |
Eine angeschlossene Organisation kann ihrer Delegation eine angemessene Anzahl von Berater/innen beigeben, vorausgesetzt, dass diese Berater/innen Mitglieder der betreffenden Organisation sind oder ihr nahe stehen.
Weibliche Delegierte
Gemäß ITF-Satzungen müssen die angeschlossenen Gewerkschaften gewährleisten, dass die Anzahl der weiblichen Delegierten mindestens ihrem proportionalen Anteil an der Gesamtmitgliederzahl der Gewerkschaft entspricht. Jeder Delegation, die aus mindestens drei Personen besteht, muss mindestens ein weibliches Mitglied angehören.
Junge Delegierte
Ferner sollten die angeschlossenen Gewerkschaften laut ITF-Satzungen gewährleisten, dass die Anzahl der jungen Delegierten mindestens ihrem proportionalen Anteil an der Gesamtmitgliederzahl der Gewerkschaft entspricht. Dessen ungeachtet sollte jeder Delegation, die aus mehr als fünf Personen besteht, mindestens ein junges Mitglied angehören.
Stellvertretung
Vorausgesetzt, dass der Generalsekretär davon, wenn möglich mindestens vier Wochen vor Beginn des Kongresses, in Kenntnis gesetzt worden ist, kann eine angeschlossene Organisation die Delegation einer anderen Organisation beauftragen, sie auf dem Kongress zu vertreten; keine Delegation darf jedoch außer ihrer eigenen Organisation mehr als drei weitere Organisationen vertreten.
Bitte unterrichtet die ITF diesbezüglich per E-Mail an meetings@itf.org.uk.